EU-Auslandspraktikum mit Erasmus+

Ein Programmziel ist es, die Mobilität und internationale Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen zu fördern und Studierenden und Graduierten/Absolventen mit einem Praktikumsstipendium Berufs- und Lebenserfahrungen im EU-Ausland zu ermöglichen.

 

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Praktika-Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren: 

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat)  mehrfach gefördert werden 
  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat 
  • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach) 
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika/Absolventenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist

 

Was ist ein Erasmus+ Auslandspraktikum?

Studierende und Graduierte/Absolventen können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern (EU-Mitgliedsstaat oder in dessen Überseeterritorien sowie auch in der Türkei und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) gefördert. 

 

Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule, Graduierte/Absolventen können für Erasmus+ Praktika gefördert werden, wenn sie von der entsendenden Hochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase für eine Förderung ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen
  • Heimathochschule ist im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
  • nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sowie in Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen)

 

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen 
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten 
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch) 
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern 
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

 

Die Erasmus+ Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten (Praktikum) von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

 

Beratung und Bewerbung zum Erasmus+ -Praktikum im Ausland

Das Büro für Auslandspraktika im EU-Hochschulbüro Hannover/Hildesheim koordiniert seit mehreren Jahren den europaweiten Praktikantenaustausch für die Hochschulpartnerschaft Südostniedersachsen, deren Partner die TU Clausthal ist.

 

Wie findet man einen Praktikumsplatz?

Studierende und Graduierte/Absolventen finden hier dazu Informationen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

 

Haben wir Ihr Interesse an einem Praktikum im europäischen Ausland geweckt?

Dann kommen Sie zur Erstberatung in das Praktikantenamt.