FAQs
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Bei allen Fragen rund um das Thema Praktikum steht ihnen das Praktikantenamt gern zur Verfügung, ist aber für die Vergabe von Praktika nicht zuständig.
Viele Unternehmen inserieren ihre offenen Praktikantenstellen im Portal Karriere im Rahmen ihres Internetauftritts oder in Online-Jobsuchmaschinen. Im Karriereportal der TU Clausthal finden sie konkrete Angebote für Praktika oder sie nutzen die Rubrik „Links und Service“, welche ihnen beim Suchen helfen kann. Außerdem finden sie Aushänge im Studienzentrum.
Eine weitere Möglichkeit bietet ihnen die regionale Praktikumsbörse der Region Süd-Ost-Niedersachsen. Die Bereitstellung von Unternehmensadressen im Internet soll die selbstständige Suche nach Praktikums-, Praxissemesterstellen sowie nach Bachelor- und Masterarbeiten erleichtern und eine Hilfestellung für eine rechtzeitige Praktikums- und Studienplanung sein.
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Im Inland (Deutschland) ist in der Regel ein Vorlauf von 4 - 6 Monaten empfehlenswert. Sollten sie ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen, empfiehlt sich eine Vorlaufzeit von 1 Jahr (Bewerbung, Stipendium, Visum, etc.).
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Natürlich macht sich ein Semester im Ausland im Lebenslauf immer „gut". Allerdings sollte die Absicht und Anstrengung vorhanden sein, sich mit einer fremden Kultur und der Sprache auseinanderzusetzen. Zudem sollte ein relativ langer und zeitlicher Vorlauf eingeplant werden. Für Rückfragen stehen ihnen das Praktikantenamt sowie das Internationale Zentrum Clausthal zur Verfügung.
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Ja, das können sie. In diesem Fall machen sie von der Stundung (zeitlicher Aufschub) Gebrauch und müssen das Vorpraktikum bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgeholt haben. Näheres dazu regeln die Allgemeine Praktikantenrichtlinie (APr) bzw. die Praktikumsbestimmungen der einzelnen Studiengänge.
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Wenn sie ohne Vorpraktikum das Studium beginnen oder nur einen Teil des Vorpraktikums abgeleistet haben, müssen sie die fehlenden Wochen während des Studiums nachholen. Eine Frist, zu der das Praktikum nachgeholt sein muss, ist in der Allgemeinen Praktikantenrichtlinie (APr) bzw. den Praktikumsbestimmungen der einzelnen Studiengänge festgelegt.
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Nein. Sie können das Praktikum zeitlich aufteilen, nur sollte es mindestens zwei zusammenhängende Wochen betragen.
Weitere Informationen zur fachlichen und zeitlichen Zusammensetzung des Praktikums finden sie in den Praktikumsbestimmungen der einzelnen Studiengänge.
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In der Allgemeinen Praktikantenrichtlinie (APr) finden sie unter §6 Berichterstattung alle notwendigen Informationen dazu. Der Umfang ihres Berichtes sollte bei mind. einer A4-Seite pro anzuerkennender Woche liegen.
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Wochenbericht (ausgewählte Teilaufgaben innerhalb eines Praktikumsabschnittes)
Projektbericht (umfassender Bericht über ganze Praktikumsabschnitte)
In beiden Fällen ist der Umfang des Berichtes mind. eine A4-Seite pro anzuerkennende Woche.
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Nein, es genügt, wenn sie den Praktikumsbericht über die noch offene Praktikumszeit anfertigen.
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Diese Informationen finden sie in den Praktikumsbestimmungen der einzelnen Studiengänge.
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Nein. Generell gelten die Angaben aus der Allgemeinen Praktikantenrichtlinie (APr), §6 Berichterstattung.
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Der Praktikumsbericht soll wie folgt aussehen:
kurze Beschreibung des Betriebes bzw. des Tätigkeitsbereiches in der jeweiligen Abteilung des Betriebes
Wochenbericht (ausgewählte Teilaufgaben innerhalb eines Praktikumsabschnittes)
oder
Projektbericht (umfassender Bericht über ganze Praktikumsabschnitte)
und
Praktikumszeugnis bzw. eine Bescheinigung des Betriebes über die Durchführung der Praktikantentätigkeit.
Der Gesamtbericht sollte einen Mindestumfang von einer A4-Seite pro Woche haben.
Die Berichte müssen durch die im Betrieb mit der Betreuung beauftragten Person mit Namen, Datum und Firmenstempel abgezeichnet werden. Die Erklärung / Lesebestätigung zum Praktikumsbericht kann dazu auch verwendet werden.
Die Allgemeine Praktikantenrichtlinie (APr) der Technischen Universität Clausthal enthält die für die Anerkennung der Industriepraktika in den Bachelor-und Masterstudiengängen der Technischen Universität Clausthal geltenden gemeinsamen Regelungen.
Nach Beendigung des Praktikums haben sie 6 Monate Zeit, den Bericht zur Anerkennung einzureichen.
Zur Beantragung der Anerkennung erhält das Praktikantenamt alle Praktikumsunterlagen online (per E-Mail an praktikantenamt@tu-clausthal.de, mit pdf-Anhang).
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Erst nach der Immatrikulation kann der Bericht angenommen und bearbeitet werden.
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Ja, das ist möglich.
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Nach Beendigung des Praktikums haben sie 6 Monate Zeit, den Bericht zur Anerkennung einzureichen.
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Nein, es reicht vollkommen aus, wenn Stempel und Unterschrift ihres Betreuers am Anfang oder Ende des Praktikumsberichtes sind. Alternativ können Sie auch die Erklärung / Lesebestätigung zum Praktikumsbericht nutzen.
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Ja, bitte achten sie darauf und fordern sie notfalls das Unternehmen auf, dass sie ein Zeugnis über ihre Praktikantentätigkeit erhalten. Das Zeugnis bzw. die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
Ausbildungsbetrieb, ggf. Abteilung, Ort, Branche
Name, Vorname, Geburtstag und -ort der Praktikantin/des Praktikanten
Beginn und Ende der Praktikantentätigkeit
Aufschlüsselung der Tätigkeiten nach Tätigkeitsbereich bzw. -art und Dauer
explizite Angabe der Anzahl der Fehltage, auch wenn keine Fehltage angefallen sind
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Eine Praktikumswoche entspricht der regulären Wochenarbeitszeit des jeweiligen Betriebes.
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Durch Urlaub, Krankheit, Feiertage oder aus sonstigen persönlichen Gründen ausgefallene Arbeitszeit muss nachgeholt werden. Als Ausgleich für fehlende Arbeitszeiten können gemäß Bescheinigung des Betriebes geleistete Überstunden gelten. Ggf. sollte um eine Vertragsverlängerung gebeten werden, um einen begonnenen Praktikumsabschnitt zusammenhängend abschließen zu können.
Wenn während der Praktikumszeit des Studierenden von der Universität Veranstaltungen abgehalten werden, die für den Fortgang der Ausbildung notwendig sind (z. B. Prüfungen u. a.) und die Praktikantin/der Praktikant für diesen Zeitraum ihr/sein Praktikum unterbrechen muss, sind max. 3 Freistellungstage zulässig. Alle darüber liegenden Freistellungstage können, um eine vollständige Anerkennung des Praktikums zu erhalten, nachgeholt werden. Als Ausgleich für fehlende Arbeitszeiten können, gemäß Bescheinigung des Betriebes, geleistete Überstunden gelten. Ggf. sollte um eine Vertragsverlängerung gebeten werden.
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Für Praktika, die lt. Ausführungsbestimmung des jeweiligen Studienganges erforderlich sind, stellt das Praktikantenamt eine solche Bescheinigung aus.
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Ja, sie finden eine Vorlage hier.
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Ja, je nach Ausbildung ist das möglich. Nehmen sie Kontakt zum Praktikantenamt auf und informieren sie sich über die Möglichkeiten einer Anerkennung.
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Tätigkeiten, die sie auf Grund des Sachverhalts der Geheimhaltung nicht erläutern dürfen, sollten sie versuchen zu umschreiben.
Die vertrauliche Behandlung ihres Praktikumsberichtes ist gewährleistet, da dieser nur dem Praktikantenamt zugänglich ist. Es werden weder Kopien angefertigt noch werden ihre Dokumente anderweitig archiviert.
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Nein.
Die Abgabe der Praktikumsunterlagen erfolgt online.
Bitte senden sie Ihre Unterlagen per E-Mail, mit pdf-Anhang, an praktikantenamt@tu-clausthal.de.