Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
ACHTUNG, diese Seite befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Wenden Sie sich für diesbezügliche Fragen zunächst an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin.
Anerkennung
An der Technischen Universität Clausthal können Sie sich Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studium an einer anderen Hochschule / Universität im In- und Ausland anerkennen lassen.
Auch nach Studienaufenthalten im Ausland (Auslandssemestern) ist eine Anerkennung von Leistungen möglich.
Anrechnung
Auch Leistungen aus einer beruflichen Ausbildung können angerechnet werden
Übertragung
An der TU Clausthal erbrachte Leistungen können auf einen anderen Studiengang an der TU Clausthal übertragen werden. Grundlagen bildet § 9 der Allgemeinen Prüfungsordnung.
Beachten Sie, dass eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie beruflich erworbenen Kompetenzen, die nicht an der TU Clausthal erbracht worden sind, für das jeweilige Modul ausgeschlossen sind, sobald eine Anmeldung für diese Leistung an der TU Clausthal erfolgt ist!
Allgemeine Regelungen finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung (§ 9).
Beachten Sie, dass eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie beruflich erworbenen Kompetenzen, die nicht an der TU Clausthal erbracht worden sind, für das jeweilige Modul ausgeschlossen sind, sobald eine Anmeldung für diese Leistung an der TU Clausthal erfolgt ist!