Allgemeines
Verfahren bei ärztlichen Attesten
Aus gegebenen Anlassen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ärzte maximal bis zu zwei Tage rückwirkend Atteste ausstellen dürfen. Werden Atteste also länger rückwirkend ausgestellt, ist dies nicht statthaft und das Attest kann folglich seitens des Prüfungsamtes nicht anerkannt werden. Sollten Sie also aufgrund einer Erkrankung am Prüfungstag (z. B. Freitagnachmittag oder Samstag) ein Attest benötigen und keine Arztpraxis in Ihrer Umgebung geöffnet haben, wenden Sie sich bitte an den hausärztlichen Notfalldienst.
Die zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Notdienst lautet:
0 53 21 / 68 90 30 oder (ohne Vorwahl) 116 117
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst im Goslarer Krankenhaus Asklepios Harzklinik, Kösliner Str. 12.
Unter oben angegebener Rufnummer kann auch ein evtl. notwendiger Fahr-/Abholdienst zum Besuch der Bereitschaftspraxis abgesprochen werden.
Atteste sind immer im Orginal unverzüglich
(spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin)
unter Angabe der Matrikelnummer, Studiengang und der abzumeldenden Prüfung/en
im Prüfungsamt einzureichen.
Bitte beachten Sie zudem, dass Atteste,
die nach Beginn oder Ablegen einer Prüfung hier eingereicht werden, nicht akzeptiert werden.
Sobald Sie die Prüfung beginnen, erklären Sie damit Ihre Prüfungsfähigkeit. Treten Sie nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt diese gemäß § 22 Absatz 1 Ziffer b.) der APO als nicht bestanden.
Anmeldung zur Modulprüfung
Bitte beachten Sie, dass Prüfungen gemäß der für Sie geltenden Ausführungsbestimmungen abzulegen sind. Wenn in Ihrem Studiengang Modulprüfungen vorgesehen sind, sollten Sie diese sinnvollerweise dann absolvieren, wenn Sie alle entsprechenden Modulteile gehört haben.
Die Onlineanmeldung lässt üblicherweise auch nur die für Sie mögliche Prüfungsanmeldung zu (achten Sie ggf. im Masterstudiengang darauf, die Prüfung gemäß Ihrer Studienrichtung auszuwählen).
Sollten Sie also für eine Modulprüfung angemeldet sein (z. B. Produktion, Marketing), aber nur zu einer Modulteilprüfung erscheinen (z. B. Produktion), wird das Ergebnis der Modulteilprüfung nicht gewertet und die Modulprüfung mit "nicht erschienen" verbucht. Die Prüfung gilt sodann im entsprechenden Prüfungsversuch als "nicht bestanden".
Prüfen Sie daher sorgfältig Ihre Ausführungsbestimmungen und die vorgenommen Anmeldungen.
Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an das Prüfungsamt.