Gebühren

Für Amtshandlungen der Landesverwaltung und im übertragenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie für Leistungen, die von Behörden des Landes bewirkt werden, ohne dass sie Amtshandlungen sind, sind Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung AllGO) in der jeweils geltenden Fassung zu erheben.

An der Technischen Universität Clausthal werden folgende Gebühren/Pauschbeträge erhoben:

Stand: März 2020

Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen

Fotokopien

schwarzweiß, je Seite bis zum Format DIN A4
für die ersten 50 Seiten

0,60 €

Schreibauslagen

Schreibauslagen, je Seite, unabhängig von der Art der Herstellung, in derselben kostenpflichtigen Angelegenheit bis zum Format DIN A3,
für die ersten 50 Seiten

0,60 €

 

für jede weitere Seite

0,17 €

 

zzgl. ggf. Portokosten

s. Portokosten

Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen

Beglaubigungen

Je Urkunde

6,00 €

Erstellung von beantragten Zweitschriften (Zweitausfertigungen/
Beglaubigte Abschriften) von

Bachelorzeugnisse,
Masterurkunden, Transcript of Records, Diploma Supplements Zeugnisse über die Diplomvorprüfung,
Zeugnisses über die Diplomhauptprüfung,
Diplomurkunden

Neueren Datums
(Dokument ist elektronisch gespeichert)

25,00 €

Älteren Datums
(Dokument ist NICHT
elektronisches

50,00 €

Bescheinigungen

Übersicht über bestandene

Leistungen / Übersicht über

alle Leistungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

ab dem 5. Exemplar je

4,00 €

Individuelle Bescheinigungen über z. B. Studieninhalte, Studienverläufe u. ä. sowie                                                

Amtliches Siegeln von Dokumenten zur Verwendung

im Ausland

Je nach Aufwand – pro angefangene Viertelstunde

12,50 €

Gewährung von Akteneinsicht

Gewährung von Akteneinsicht

nach Zeitaufwand, jedoch mindestens

14,00 €

 

bei Versendung von Akten,
je Sendung zuzüglich

12,00 €

a) Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Akteneinsicht in einem laufenden Verfahren an Verfahrensbeteiligte gewährt wird.
b) Die Aufwendungen, die Dritten für die Versendung der Akten zu zahlen sind, sind in der Gebühr nicht enthalten und gesondert als Auslagen zu erheben.

Portokosten
(Stand: März 2020)

 

National

1,45 €

 

International

3,70 €

 

Übergabe-Einschreiben

2,50 €

 

Einwurf-Einschreiben

2,15 €

 

zzgl. ggf. weiterer Kosten bei Eilzustellung etc.

Bei Bedarf über Poststelle zu klären.