Gasthörer/Frühchen
Bitte reichen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft inklusive des Zahlungsbeleges über die Gasthörergebühr und eine Kopie Ihres Ausweises ein. Beachten Sie bitte, dass die maximale Anzahl von acht Semesterwochenstunden nicht überschritten werden darf. Die Gebühr staffelt sich nach den angemeldeten Semesterwochenstunden (s. Antrag). Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung auf dem Postweg. Die Ausstellung einer TUCard ist grundsätzlich nicht möglich. Sollten Sie einen RZ-Zugang benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich manuell über das Prüfungsamt zu eventuellen Prüfungen anmelden müssen und dort auch die entsprechenden Prüfungsgebühren zu entrichten sind.
Über die Gasthörerschaft wird grundsätzlich keine Rechnung gestellt. Die Gasthörerbeiträge ergeben sich aus § 13 Abs. 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.
Frühstudierende
Alle Informationen zum Frühstudium gibt es hier