Zum Ende des Studiums

 

Stornierung der Einschreibung

Sollten Sie sich immatrikuliert haben und das Studium dann doch nicht beginnen wollen oder können, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn den Antrag auf Stornierung der Einschreibung einreichen. Fügen Sie diesem bitte die Immatrikulationsbescheinigung und die TUCard bei, sofern diese bereits ausgehändigt wurden. Der bereits gezahlte Semesterbeitrag wird automatisch auf das Ursprungskonto erstattet.

Die Stornierung der Einschreibung hat zur Folge, dass die Immatrikulation praktisch nicht erfolgt ist. Ihre Daten werden komplett gelöscht und vorhandene Unterlagen vernichtet.

Zeitpunkt Exmatrikulation

Sollten Sie nicht beispielsweise noch auf die Verbuchung eines Abschlusses oder die Zusage einer anderen Hochschule warten müssen, reichen Sie den Antrag auf Exmatrikulation bitte frühestmöglich hier ein. Die Exmatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt wie z. Bsp. dem Semesterende umzusetzen ist grundsätzlich möglich, eine rückwirkende Exmatrikulation jedoch nicht.

Geht Ihr Antrag auf Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn hier ein, kann der bereits gezahlte Semesterbeitrag noch erstattet werden. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen auf das Konto, von dem der Semesterbeitrag ursprünglich gezahlt wurde.

Sofern Sie alle Leistungen bis zum Ende des Prüfungszeitraumes (30.04. bzw. 31.10.) erbracht haben und absolut sicher sind, dass Sie diese auch bestanden haben, brauchen Sie sich nicht zum nächsten Semester zurückmelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Abschluss noch nicht im System verbucht ist; maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann die Leistung erbracht wurde.

Sollten Sie sich bezüglich des Abschlusses nicht absolut sicher sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück und exmatrikulieren sich innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn.

Ablauf Exmatrikulation

Den entsprechenden Antrag hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Falls Sie sich bereits zum nächsten Semester zurückgemeldet haben, reichen Sie den Antrag bitte postalisch ein und fügen diesem die TUCard und den Studentenausweis (abtrennbarer Bereich der Immatrikulationsbescheinigung zum neuen Semester) bei.

Sollten Sie sich noch nicht zurückgemeldet haben, ist es ausreichend, wenn Sie den Antrag als PDF-Datei per Email an das Studentensekretariat übersenden.

Exmatrikulationsbescheinigung

Sobald die Exmatrikulation im System umgesetzt wurde, können Sie sich die Exmatrikulationsbescheinigung (Studienbescheinigung) im Studienportal herunterladen.

Am besten drucken Sie sich ein paar Exemplare mehr aus, da Ihr Zugriff auf das Studienportal nach etwa einem halben Jahr verfällt.

Rentenbescheinigung; fehlender Abschluss

Da die automatisch generierte Rentenbescheinigung auf die Daten im System zugreift, kann dort der Abschluss nur dann ausgewiesen werden, sofern dieser auch tatsächlich im System eingetragen ist.

Sie können sich gerne mit uns Verbindung setzen, sobald der Abschluss im System eingetragen wurde – wir übersenden Ihnen dann gerne eine aktualisierte Rentenbescheinigung, die den Abschluss ausweist.