Promovierende

Hygienekonzept und Zutrittsbeschränkungen

Allgemeines Hygienekonzept und Zutrittsbeschränkungen aktualisiert.

 

Promotionsabschlussstipendium

Die TU Clausthal vergibt Promotionsabschlussstipendien.

 

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Aufgrund der weiter andauernden COVID-19-Pandemie wird die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase um weitere sechs Monate verlängert. Diese Verlängerung um sechs Monate gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden. Genaueres finden Sie unter: https://www.bmbf.de/de/karrierewege-fuer-den-wissenschaftlichen-nachwuchs-an-hochschulen-verbessern-1935.html

 

Prüfungen

Das Präsidium hat folgenden Beschluss zur Durchführung der mündlichen Prüfungen im Rahmen der Promotion per Videokonferenz gefasst.

„An der TU Clausthal werden mündliche Promotionsprüfungen mit Präsenz angestrebt. Sind Präsenzveranstaltungen unter Berücksichtigung der aktuellen, behördlich verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nicht möglich, ist zunächst eine Verschiebung der Disputationen in Erwägung zu ziehen. In begründeten Härtefällen kann die Fakultät auf Antrag zulassen, dass eine Disputation auf elektronischem Weg über eine Bild- und Tonverbindung (Videokonferenz/Videotelefonie) abgelegt wird. Vor dieser Entscheidung holt die Fakultät die Zustimmung aller Mitglieder der Promotionskommission ein. Ein Anspruch auf Ablegung der Disputation über Videokonferenz besteht nicht.

Diese Regelung gilt solange, bis Präsenzveranstaltungen an der Universität wieder ohne jede Einschränkung stattfinden können. Es gilt das Datum der Antragstellung.“

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die jeweilige Fakultät.